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Taubenfütterungsverbote sind rechtswidrig

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Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2022

Als Expert*in für Taubenfragen erklärt euch Goldie kurz und knapp das neue Gutachten von Dr. iur. Christian Arleth und Dr. med. vet. Jens Hübel, das unsere Berliner Landestierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann in Auftrag gegeben hat.

  1. Tierschutz steht in Grundgesetz (Art. 20a) und Berliner Verfassung (Art. 31 Abs. 2)
  2. Stadttauben sind keine Wildtiere, sondern verwahrloste Haustiere, also Fundtiere, deren Besitzer*innen nicht ermittelbar sind
  3. Für Tierschutz und Fundtiere sind die Kommunen zuständig, in Berlin also Bezirksämter
  4. Taubenmanagement (tierschutzkonforme Kontrolle der Population, artgerechte Fütterung, Pflege, tierärztliche Versorgung und Vermeidung von Verschmutzung) ist damit Aufgabe der Kommunen
  5. Kommunale Taubenfütterungsverbote sind daher rechtswidrig, da genau diese mit der Aufgabe betraut sind
  6. Best Practice: Betreute Schläge

Btw wie alle Expert*innen posiert Goldie natürlich ausschließlich vor Bücherregalen.

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