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Stadttauben sind keine Wildtiere

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Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2022

Stadttauben sind keine Wildtiere und bedürfen daher menschlicher Fürsorge. Bestehende Fütterungsverbote sind rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt Dr. Kathrin Herrmann, Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin.

Im Gutachten von Dr. med. vet. Jens Hübel und Dr. iur. Christian Arleth wird die biologische Einordnung der Stadttaube (Columba livia forma domestica) als vom Menschen domestiziertes Haustier mit umfangreichen wissenschaftlichen Studien belegt und eine Verantwortung deutscher Kommunen zur Versorgung der Stadttauben als verloren gegangenen Haustieren nach geltendem Recht dargelegt. Dr. Arleth: „Deutsche Kommunen stehen sowohl tierschutzrechtlich und wegen der Haus- und Fundtiereigenschaft von Stadttauben auch nach dem Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Pflicht, die tierschutzrechtlichen Halterpflichten nach Paragraf 2 Tierschutzgesetz im Hinblick auf Stadttauben zu erfüllen. Dies gelingt am besten durch die Errichtung betreuter Taubenschläge. Soweit in deutschen Kommunen noch Taubenfütterungsverbote existieren, sind diese als Landesrecht rechtswidrig, da sie gegen das höherrangige Bundestierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verstoßen. Artikel 31 des Grundgesetzes lautet: Bundesrecht bricht Landesrecht.“

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